Hundezwinger

Welcher Zwinger ist der richtige für meinen Hund?

Welcher Zwinger ist der richtige für meinen Hund?

Die Wahl des passenden Zwingers hängt von der Größe, Aktivität und dem Temperament Ihres Hundes ab. Aktive Hunde benötigen mehr Platz, empfindliche Rassen profitieren von isolierten Modellen. Unsere Classic- und Nato-Zwinger eignen sich für robuste Hunde, während der Europa-Zwinger für alle Hundearten geeignet ist. Für mehrere Hunde empfehlen wir unterteilte Zwinger oder Zwinger in Kombination mit Hundehütten.

Tipp: Denken Sie an spätere Erweiterungen. Unsere Zwingersysteme sind modular aufgebaut und wachsen mit.

Beachten Sie unbedingt die Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland:

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 12.12.2013 I 4145

Hinweis: Änderung durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4970


1. In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe kontinuierlich folgende benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite berücksichtigt werden muss. Die doppelte Körperlänge des Hundes muss entsprechen und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

 Widerristhöhe Bodenfläche mindestens
bis 50 cm 6 m²
über 50 bis 65 cm 8 m²
über 65 cm 10 m²

 

2. Für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund steht zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung,


3. Für jede Hündin mit Welpen steht das Doppelte der benutzbaren Bodenfläche nach Nummer 1 zur Verfügung,


4. Die Höhe der Einfriedung muss so bemessen sein, dass der ausgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die kontinuierlich nutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich daran nicht verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sie die Hunde nicht gegenseitig berühren können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.

(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Satz 1 gilt nicht für Zwinger, in denen sozial unverträgliche Hunde gehalten werden.
(6) (weggefallen)

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001. Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht.

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